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arglistige Täuschung

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Arglistige Täuschung bei Wohnungsverkauf
Aktuelles

Dachgeschosswohnung ohne Baugenehmigung verkauft: Arglistige Täuschung muss beweisbar sein

Wird eine Eigentumswohnung verkauft, für die es überhaupt keine Baugenehmigung gibt, ist das ein Sachmangel. Allerdings gerechtfertigt das Verschweigen dieses Mangels nicht automatisch den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Zumindest nicht allein aus dem Grunde, dass sich dieser Umstand dem Verkäufer hätte aufdrängen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Paar
19 Juni 2013 2 min read
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