Wer unerlaubt fremde Bäume beschneidet und sie dabei schädigt, haftet auf Schadensersatz.
Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Eine Agrargesellschaft bewirtschaftete Felder, die neben einer Bundesstraße bei Beeskow-Ragow im Landkreis Oder-Spree liegen. Im Februar 2006 wandte sich ihr Geschäftsführer an die zuständige Straßenmeisterei mit dem Anliegen, die den Feldern zugewandte