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Auflassungsvormerkung

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Rechte und Pflichten eines werdenden Wohnungseigentümers
Aktuelles

Erwerbsvertrag: Rechte und Pflichten eines werdenden Wohnungseigentümer gelten auch vor Entstehen der WEG

Ein Erwerber von Wohnungseigentum, der den Erwerbsvertrag vor Entstehen der WEG abschließt, hat eine gesicherte Erwerbsposition erlangt, wenn ein wirksamer Erwerbsvertrag vorliegt, eine Auflassungsvormerkung eingetragen und der Besitz auf den Erwerber übergegangen ist. Er ist dann „werdender Wohnungseigentümer“ mit der Folge, dass er einerseits die Mitwirkungsrechte ausüben kann, andererseits aber
30 Okt. 2012 1 min read
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