Wohnungseigentümer müssen 100 Euro für jeden Fall vom Balkon herabrieselnder Asche und Zigarettenkippen zahlen, wenn das durch einen früheren Gerichtsvergleich als Strafe festgesetzt wurde.
Das hat das Amtsgericht München verfügt.
Zwei Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft in München, beide Raucher, trafen sich Ende September 2011 beim Amtsgericht München. Die damalige Klägerin, die