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Bambus

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Bambus an der Grundstücksgrenze: Lichtentzug rechtfertigt Einstufung als Hecke
Aktuelles

Bambus an der Grundstücksgrenze: Lichtentzug rechtfertigt Einstufung als Hecke

Bambus, der an die Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt wird, kann wie eine Hecke angesehen werden. Demnach muss die Höhe der Bambusanpflanzung in der Zeit von Oktober bis Februar auf 1,80 m gekürzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der verhandelte Fall: Ein Hausbesitzer ließ Bambus auf sein Grundstück
10 Okt. 2014 1 min read
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