Wer ein Wohngrundstück ohne Straßenanbindung besitzt, der darf den Privatweg eines anderen Grundstücksbesitzers nutzen, um auf seinen eigenen Grund zu gelangen.
Das urteilte der Bundesgerichtshof.
Der verhandelte Fall: Ein Mann wollte sein Grundstück an eine öffentliche Straße anbinden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Wegen Widerstand einiger Nachbarn war er aber