Ein Grundstückseigentümer muss die zu seinem Grundstück führenden Entsorgungsleitungen vom Nachbargrundstück entfernen.
Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg rechtskräftig bestimmt.
Das Nachbargrundstück in Delmenhorst stand bis November 2012 im Eigentum eines Verwandten. Dieser hatte es mehr als 30 Jahre geduldet, dass die Leitungen auf seinem Grundstück verlegt waren. Im Wege der