Das beabsichtigte Bürgerbegehren „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ kann eine vom Grundstückseigentümer beantragte Bauleitplanung nicht stoppen.
Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Ziel des beabsichtigten Bürgergehrens ist es, die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin gelegene Kleingartenkolonie Oeynhausen durch Festsetzung der Fläche als Dauerkleingärten im Bebauungsplanverfahren IX-205a zu sichern.