Nutzungsänderung bei Grenzgarage
Gericht
OVG Münster
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
30. 10. 1995
Aktenzeichen
10 A 3096/91
Leitsatz des Gerichts
Wird eine zunächst bauordnungsrechtlich zulässige Grenzgarage – außer für einen untergeordneten Abstellraum – über die Nutzung als Garage hinaus zu anderen Zwecken genutzt und ist für diese zusätzliche Nutzung das