Der Antrag zweier Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem diese sich gegen die Aufstockung eines benachbarten Flachdachbungalows auf eine Höhe von 7,80 m gewandt hatten, wird abgelehnt.
Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück beschlossen.
Der verhandelte Fall: Mit Bescheid vom 07.10.2014 hatte der Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) dem