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Bauzaun

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Verkehrssicherungspflicht: Bauzaun muss ausreichend vor Wetterextremen gesichert sein
Aktuelles

Verkehrssicherungspflicht: Bauzaun muss ausreichend vor Wetterextremen gesichert sein

Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Allein schon durch das Umfallen des Zaunes besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Im November 2010 fuhr der Eigentümer eines PKW Mazdas an einer Baustelle in Gräfelfing vorbei. Diese
11 Feb. 2013 2 min read
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