Verstorbene Tiere müssen in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Tierhalter dürfen ihre toten Tiere aber ausnahmsweise auch im eigenen Garten beerdigen, wenn sie die strengen Vorschriften beachten.
Darauf weisen die ARAG Experten hin.
Diese Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich gilt: Ein einzelner Tierkörper bestimmter kleinerer Tierrassen wie