Unabhängig davon, wie alt ein Haus ist und damit dessen technische Ausstattung, muss in einer mit Heizung vermieteten Wohnung in den Haupträumen eine so genannte “Behaglichkeitstemperatur” von 20 bis 22 Grad erreichbar sein. Zudem müssen die Mieter die Möglichkeit besitzen, die Wärme in den einzelnen Räumen separat zu regulieren. Der