Wenn von einer Immobilie eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht, dann hat der Eigentümer eine Chance, dass der Fiskus die Kosten für eine Sanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkennt. Nicht jede Geruchsbelästigung reicht allerdings dafür aus, es muss sich schon um erhebliche Folgen handeln.
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs weist der