Der Betrieb einer Altautoverwertung nebst dem dazugehörigen Teile- und Kfz-Handel kann von der zuständigen Stadt oder Gemeinde untersagt werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Bochum.
Der Antragsteller nutzte für seinen Betrieb zwei Grundstück in der Nähe der A 40 in Bochum Hamme. Nach den Feststellungen der