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Betriebsgelände

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Überradeln alter Bahnschienen
Aktuelles

Zechengelände: Radfahrersturz auf alten Bahnschienen ist selbst verschuldet

Stürzt eine Radfahrerin beim Überqueren alter, in ihrem ursprünglichen Zustand belassener Bahnschienen auf dem ehemaligen Betriebsgelände einer Zeche, kann sie für den Unfall selbst verantwortlich sein und von der für den Unterhalt der Zeche verantwortlichen Stiftung keinen Schadensersatz beanspruchen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm beschlossen. Der verhandelte Fall:  Die seinerzeit
07 Okt. 2016 3 min read
Verkehrssicherungspflicht auf Betriebsgelände
Aktuelles

Verkehrssicherungspflicht auf Betriebsgelände: Nicht völlig auf Schnee- und Eisfreiheit verlassen

Wer eine Räum- und Streupflicht übernimmt, muss dieser auch nachkommen und sollte das Räumen im Hinblick auf mögliche Schadensfälle auch dokumentieren. Dem Benutzer einer geräumten Fläche muss jedoch auch klar sein, dass er sich nicht völlig auf Schnee- und Eisfreiheit verlassen darf – denn Schnee und Eis gehören zum Winter. Keinen
15 Okt. 2012 3 min read
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