Die Benutzung des Gäste-WCs in der Privatwohnung eines Betriebsprüfers ist nicht beruflich veranlasst. Kosten für die Renovierung des WC sind daher steuerlich nicht als Werbungskosten absetzbar. Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers ist nicht der Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung.
Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Der Kläger ist Fachprüfer für