Die privilegierte Zulassung einer Biogasanlage im Außenbereich erfordert eine auch rechtlich-wirtschaftliche Zuordnung der als Gesellschaft geführten Biomasseanlage zu dem landwirtschaftlichen Basisbetrieb.
Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin – eine Kommanditgesellschaft – wendet sich als Betreiberin einer Biogasanlage gegen eine Nebenbestimmung zu der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung