Ein Autofahrer, der sehr nah an einer Hauswand entlang fährt, muss besondere Vorsicht walten lassen und kann sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers berufen, wenn er einen an der Hauswand befestigten Blitzableiter streift.
So hat das Amtsgericht München geurteilt.
Die Tochter des späteren Klägers parkte Ende 2009 mit dem