Vereinbaren die Parteien in einem Mietverwaltervertrag, dass der Mietverwalter auch zur sorgsamen Auswahl eines geeigneten Mieters verpflichtet ist, gehört dazu grundsätzlich auch eine Bonitätsprüfung der Mietinteressenten.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf reicht die Einholung einer Selbstauskunft des Interessenten für eine Bonitätsprüfung nicht aus.
Die Auswahl des „richtigen“ Mieters ist