Die Begrenzung von Mietsicherheiten in Höhe dreier Monatsmieten findet keine Anwendung auf eine Sicherheit, die dem Vermieter von einem Dritten gewährt wird, um die dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft in Anspruch. Der