Elternbürgschaft für Mitglied studentischer Wohngemeinschaft
Gericht
LG Kassel
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
19. 12. 1996
Aktenzeichen
1 S 613/96
Leitsatz des Gerichts
1. Die Eltern eines Mitglieds einer studentischen Wohngemeinschaft, die eine Mietbürgschaft übernommen haben, haften für die monatliche Gesamtmiete und nicht nur für den Anteil des eigenen