Die Rechtsfragen zu Kleingarten, Wochenendgrundstück und Schrebergarten sind sehr vielfältig und komplex. Der Vertrag, mit dem der Kleingarten dem Gärtner zur Bewirtschaftung überlassen wird, ist üblicherweise ein Pachtvertrag. Der Kleingärtner verpflichtet sich, die Gartenordnung einzuhalten und dem Vertragspartner (Verpächter), meist ein Zwischenpächter, für die Nutzung des Kleingartens den vereinbarten Preis