Wer eine rote Ampel überfährt, kann auch ohne Zeitmessung der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden. Die Beamten müssen jedoch Indizien vorlegen können, woran sich erkennen lässt, dass die Ampel zweifelsfrei länger als eine Sekunde auf Rot stand.
Das hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.
Der verhandelte Fall: Ein Autofahrer hatte eine