Ein Dachdeckerbetrieb haftet für eine infolge von Schneelast eingestürzte, erst 6 Monate alte Lager- und Verladehalle, weil er die den Einsturz verursachende mangelhafte Bauausführung zu verantworten hat.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm unter teilweiser Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Siegen entschieden.
Die Klägerin, ein in Attendorn ansässiges Unternehmen, produziert