Aktuelles Dachlawine: Schneefanggitter für Verkehrssicherungspflicht ausreichend Ein Hauseigentümer genügt in der Regel seiner Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Dachlawinen durch das Anbringen von Schneefanggittern. So hat es das Amtsgericht München rechtskräftig festgestellt. Der verhandelte Fall: Am 28. Januar 2013 stellte der Kläger aus der Maxvorstadt in München seinen PKW ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Jungwirthstraße in München ab.
Aktuelles Gefahr von oben: Bei Dachlawinen ist die Haftungsfrage nicht immer eindeutig Nach Schneefällen und einsetzendem Tauwetter müssen Fußgänger und Autofahrer in der Nähe von Häusern verstärkt mit Dachlawinen rechnen. Nicht immer weisen Warnschilder auf die Gefahr hin. Eine eindeutige Regelung dafür, wer für eventuelle Schäden aufkommen muss, gibt es nicht. Mal muss der Hausbesitzer, mal der Betroffene selbst für den Schaden
Aktuelles Dachlawine: Verkehrssicherungspflicht kann auf Mieter übertragen werden Ein Vermieter kann die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht auf seinen Mieter übertragen, zumindest wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein Haus handelt. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. An einem Vormittag im März 2010 fuhr ein Bekannter einer Mieterin einer Doppelhaushälfte mit deren 7-er BMW aus