Die Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs und eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor verletzt in der Regel nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten.
Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig geurteilt.
Der verhandelte Fall: Die Klägerin aus München ist Eigentümerin eines Hauses in München-Pasing. Ihr Nachbar brachte im Februar 2013 am Dachgauben-Fenster seines