Bei Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim können die Mietzahlungen für die Monate der einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht als außergewöhnliche Belastung (nach § 33 Einkommensteuergesetz) abgezogen werden.
So hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz geurteilt.
Die im Jahre 1926 geborene Klägerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 Aufwendungen für