Klassenfahrt und Unterhaltspflicht
Gericht
OLG Hamm
Art der Entscheidung
Beschluss über weitere Beschwerde
Datum
12. 01. 1993
Aktenzeichen
2 WF 381/92
Leitsatz des Gerichts
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Kosten von Klassenfahrt, Brille und Kommunion als Sonderbedarf des Kindes angesehen werden können.
Entscheidungsgründe
Auszüge aus den Gründen:
I.