Kein Unterhalt nach Abbruch der Ausbildung
Gericht
OLG Nürnberg
Art der Entscheidung
Beschluss über Beschwerde
Datum
07. 12. 2000
Aktenzeichen
10 WF 4068/00
Leitsatz des Gerichts
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern endet mit dem Abbruch der Ausbildung jedenfalls nach einer Übergangszeit; die Eltern tragen demnach nicht das Arbeitsplatzrisiko.