Eigentümergemeinschaft

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Ordnungsmäßige Verwaltung: Anspruch eines Wohnungseigentümers ist grundsätzlich unverjährbar
Aktuelles

Ordnungsmäßige Verwaltung: Anspruch eines Wohnungseigentümers ist grundsätzlich unverjährbar

Der Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf Herstellung eines durch eine Auflage vorgeschriebenen Spielplatzes verjährt nicht. Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig erklärt. Der verhandelte Fall:  Der Kläger aus München ist Eigentümer einer Wohnung in der Birnauer Straße in München. Dort existiert für die Wohnanlage ein Spielplatz mit einem Sandkasten, der
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Urteil zu Verwaltertätigkeit
Aktuelles

Keine Übertragung der Tätigkeit: Wohnungsverwalter muss selbst verwalten

Der bestellte Verwalter einer Eigentümergemeinschaft muss deren Wohnungseigentum auch tatsächlich selbst verwalten. Er darf die damit verbundenen Arbeiten zumindest nicht gänzlich an jemand anderes delegieren. Die mit der besonderen Vertrauensstellung des gewählten Verwalters verbundene Höchstpersönlichkeit seines Amtes verlangt, dass er für den Kernbereich seiner Tätigkeit in eigener Person verantwortlich bleibt.
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