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Einkommenssteuer

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Steuerpflichtige Veräußerung eines Bodenschatz-Grundstücks
Aktuelles

Grundstück mit Bodenschatz: Veräußerung unterliegt der Einkommensteuerpflicht

Der Teil eines Gewinns aus der Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Betriebs, der auf einen Bodenschatz (hier: Kalkvorkommen) entfällt, ist einkommensteuerpflichtig. Der Bodenschatz bilde kein selbständiges Wirtschaftsgut, sondern sei Teil des zugehörigen Grundstücks und damit des forstwirtschaftlichen Betriebs. Das hat der 6. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg bestimmt. Im Streitfall veräußerte der Kläger
22 Okt. 2012 1 min read
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