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Energieunternehmen

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Energieversorger dürfen Erstattung von Guthaben nicht herauszögern
Abschlagszahlung

Energieversorger müssen Abschläge nach tatsächlichem Verbrauch bemessen und Guthaben unverzüglich erstatten

Künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas müssen Energieunternehmen entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden während der letzten Abrechnungsperiode berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Die Richter werteten die bisherige Praxis des Energieversorgers ExtraEnergie GmbH, die bei Vertragsschluss angenommenen und viel zu hohen Verbrauchswerte weiterhin zur Grundlage
19 Aug. 2014 1 min read
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