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Erbschein

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Urteil zu Grundbuchänderung
Aktuelles

Erbfall: Grundbuch kann auch ohne Erbschein berichtigt werden

Die nach einem Erbfall notwendige Grundbuchberichtigung kann ohne Erbschein erfolgen, wenn sich die Erbfolge aus einer dem Grundbuchamt vorliegenden öffentlichen Testamentsurkunde ergibt. Das Grundbuchamt hat die Testamentsurkunde auszulegen und kann nur bei einem weiterhin klärungsbedürften Sachverhalt auf der Vorlage eines – kostenpflichten – Erbscheins bestehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung
17 Sep. 2013 2 min read
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