Grundstückskäufer können nicht verlangen, dass die Erschließungskostenanteile aus einem Pauschalpreis herausgerechnet und zurückerstattet werden.
In drei Entscheidungen unterschiedlicher Zivilkammern hat das Landgericht Osnabrück entsprechende Klagen abgewiesen.
Den Verfahren liegt eine vielfach gebräuchliche Vertragsgestaltung bei der Erschließung und Vermarktung von Neubaugebieten zugrunde. Die Gemeinden bedienen sich dabei einer sog. „kommunalbeherrschten” Erschließungsgesellschaft,