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Estrich

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Urteil zu ungenügendem Schallschutz
Aktuelles

Altbauwohnung: Mangelhafter Tritt- und Luftschallschutz rechtfertigt keine Mietminderung

Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, wenn der Tritt- und der Luftschallschutz nur den zur Errichtungzeit des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Kläger ist seit dem Jahr 1985 Mieter einer Wohnung der Beklagten in Mannheim. Das Gebäude, in
06 Juni 2013 2 min read
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