Abschlagszahlung Überhöhte Abschläge: Guthaben aus Energierechnungen sind zu erstatten Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden. „ExtraEnergie sollte seine unzulässige Abrechnungspraxis jetzt schleunigst revidieren“