In einem Wohngebiet der Stadt Hemer darf weiter eine Fahne des Fußballclubs Borussia Dortmund gehisst werden.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Beseitigungsklage eines Nachbarn abgewiesen.
BVB-Fans hatten die ca. 1 x 2 m große Fahne an einem etwa 5 m hohen Fahnenmast im hinteren Teil ihres Grundstücks angebracht. Die Kläger,