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Fahnenmast

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Fahnemast mit BVB-Flagge: Keine wohngebietsfremde Nutzung
Aktuelles

Fahnemast mit BVB-Flagge: Keine wohngebietsfremde Nutzung

In einem Wohngebiet der Stadt Hemer darf weiter eine Fahne des Fußballclubs Borussia Dortmund gehisst werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Beseitigungsklage eines Nachbarn abgewiesen. BVB-Fans hatten die ca. 1 x 2 m große Fahne an einem etwa 5 m hohen Fahnenmast im hinteren Teil ihres Grundstücks angebracht. Die Kläger,
24 Juli 2013 2 min read
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