Verstößt ein Fahrradfahrer gegen ihm obliegende gravierende Pflichten, so kann dieses Verhalten so schwer wiegen, dass ihn bei einem Unfall die alleinige Haftung trifft und die Betriebsgefahr des Autofahrers vollständig dahinter zurücktritt.
Dieses Urteil hat das Amtsgericht München rechtskräftig gefällt.
Eine Fahrradfahrerin fuhr Ende Juni 2011 zunächst auf der linken