In der Regel gehört zu einer gemieteten Wohnung auch ein Keller. Wie dieser genutzt werden kann, wird im Mietvertrag geregelt. Auch die Hausordnung kann kellerrelevante Bestimmungen enthalten. An diese sollten sich die Mieter halten, denn spätestens beim Auszug muss man den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Achten Sie vor Abschluss des