Wer ein Haus kauft und bei Renovierungsarbeiten ein Geheimversteck in der Mauer mit alten Geldscheinen entdeckt, erhält nur einen Finderlohn. Auf den Schatz selbst hat er keinen Anspruch.
Das berichtet der Infodienst Recht und Steuern der LBS.
Der Fall: In einem eingemauerten Kachelofen der eben erworbenen Immobilie fand ein frisch