Die gesetzlichen Anforderungen an die Mindestbreite von Treppen, die als Fluchtweg genutzt würden dürfen aufgrund brandschutzrechtlicher Erwägungen nicht unterschritten werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat durch ein Urteil die Klage gegen eine Ordnungsverfügung, mit der die Beseitigung eines Treppenliftes aufgegeben wurde, abgewiesen.
Der 88-jährige Kläger bewohnt gemeinsam mit seiner 80-jährigen Ehefrau