Ein Haftpflichtversicherer haftet für den Fall, dass der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück fällt.
Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt.
Der Kläger begehrte von seiner Haftpflichtversicherung die Übernahme eines von ihm verursachten Schadens. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis Emsland. Das Grundstück, das an die Landesstraße