Sperrung einer Bundesstraße für Kfz von mehr als 12 Tonnen von 22:00 bis 6:00
Gericht
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Art der Entscheidung
Beschluss
Datum
18. 08. 2006
Aktenzeichen
10 S 06.02663
Leitsatz des Gerichts
Der Gesetzgeber hat in Kauf genommen, dass gemäß § 45 IX 3 StVO ein generelles