Ein Gebäudeversicherer hat dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes und nicht nur hinsichtlich der innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesenen Befall Stellen Versicherungsschutz zu gewähren.
So urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Der verhandelte Fall: Die Klägerin ist Eigentümerin eines mehrgeschossigen Mietobjekts, für das bei dem beklagten Versicherer eine gleitende