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Gemeinschaftseigentum

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Urteil zu Balkonanbau in Eigentumswohnung
Aktuelles

WEG: Anbau eines Balkons erfordert Zustimmung aller Miteigentümer

Will ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümeranlage einen Balkon errichten, muss er die Zustimmung aller anderen Miteigentümer einholen. Diese Klarstellung traf das Landgericht Berlin. Wenn Balkone an der Fassade angebracht würden oder – wie hier – ein Dachbalkon errichtet werden solle, sei das nach Ansicht der Richter ein auf Dauer angelegter Eingriff in das
22 Jan. 2014 1 min read
Eigentumsrechte an der Wohnungseingangstür
Aktuelles

Wohnungseingangstür: Gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer

Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall erfolgt der Zutritt zu den einzelnen Wohnungen der Wohnungseigentumsanlage über Laubengänge,
31 Okt. 2013 1 min read
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