Das dauerhafte Abstellen von Müllbehältnissen auf einer Straße sei nicht vom Anliegerrecht eines Grundeigentümers umfasst und unterliegt nach den straßenrechtlichen Vorschriften der Genehmigungspflicht.
Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil entschieden.
Die Kläger, ein Ehepaar, sind Eigentümer eines Wohnhauses in Koblenz. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt ein Grundstück, das ihnen