Anwohner können keine Aufhebung der Betriebsgenehmigung einer benachbarten Chemieanlage durchsetzen, wenn von dieser keine nach geltendem Recht unzumutbaren Umweltbelastungen ausgehen.
Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Beigeladene betreibt im Landkreis Neuwied eine Schachtofenanlage zur Verhüttung von u. a. verbrauchten bleihaltigen Autobatterien für die Erzeugung von Rohblei, eine Bleiraffination sowie