Durch eine erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung einer Schleifmittelfabrik sind Nachbarrechte nicht grundsätzlich verletzt.
Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen beschlossen und einen vorläufigen Rechtsschutzantrag abgelehnt.
Die Firma AWUKO ABRASIVES Wandmacher beabsichtigt die Neuerrichtung einer Halle, in der die produzierten Schleifmittel zurechtgeschnitten und gelagert werden. Hierfür erteilte die Stadt Hann.-Münden am